Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2025 · Limmat Care, Limmatquai 88, 8001 Zürich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Limmat Care (nachfolgend «Anbieter») und den Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»), die Dienstleistungen des Anbieters in Anspruch nehmen. Mit der Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bedingungen einverstanden.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen, die Limmat Care im Bereich Fahrzeuglackpflege, Lackschutzfolierung (PPF), Lackkorrektur und verwandten Dienstleistungen erbringt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter einen schriftlichen oder telefonischen Auftrag des Auftraggebers schriftlich bestätigt. Angebote und Kostenvoranschläge sind bis auf Widerruf oder bis zu einem angegebenen Gültigkeitsdatum verbindlich.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Leistungsbeschreibung und Preise
3.1 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nachträgliche Leistungsänderungen oder -erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung des Preises führen.
3.2 Preise
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Festpreise in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt. Preisanpassungen nach Auftragsbestätigung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber veranlasst nachträgliche Änderungen am Leistungsumfang.
4. Termine und Dauer
Angegebene Bearbeitungsdauern sind Richtwerte. Der Anbieter ist bemüht, diese einzuhalten, übernimmt jedoch keine Haftung für Terminverzögerungen, die durch den Fahrzeugzustand, Lieferengpässe bei Materialien oder andere ausserhalb seines Einflussbereichs liegende Faktoren entstehen. Der Auftraggeber wird bei absehbaren Verzögerungen rechtzeitig informiert.
5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt das Fahrzeug zum vereinbarten Termin in gereinigtem Zustand zur Verfügung und teilt dem Anbieter bekannte Vorschäden oder Besonderheiten am Lack vor Auftragserteilung mit. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf nicht gemeldete Vorschäden zurückzuführen sind.
6. Fahrzeugübergabe und Abholung
Das fertiggestellte Fahrzeug ist innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Fertigstellungsmeldung abzuholen. Bei nicht rechtzeitiger Abholung kann der Anbieter eine Standgebühr von CHF 25 pro Arbeitstag verrechnen. Risiko und Gefahr des Fahrzeugs gehen mit der Übergabe an den Auftraggeber über.
7. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist bei Fahrzeugabholung vollständig zu begleichen, sofern keine anderen schriftlichen Zahlungsmodalitäten vereinbart wurden. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. sowie entstandene Mahnkosten in Rechnung zu stellen.
8. Haftung und Gewährleistung
8.1 Sorgfaltspflicht
Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt. Bei Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters entstanden sind, haftet dieser im Rahmen des anwendbaren Schweizer Rechts.
8.2 Ausschluss
Für Schäden durch normale Fahrzeugnutzung, bestehende Lackschwächen oder durch den Auftraggeber nicht mitgeteilte Vorschäden übernimmt der Anbieter keine Haftung. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen.
8.3 Mängelrüge
Erkennbare Mängel sind unmittelbar bei der Fahrzeugabnahme schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind nach Entdeckung ohne Verzug anzuzeigen. Der Anbieter hat das Recht zur Nachbesserung.
9. Rücktritt und Stornierung
Stornierungen sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen ohne Meldung kann der Anbieter eine Ausfallentschädigung von 30 % des Auftragswertes in Rechnung stellen. Bei PPF-Aufträgen mit bereits bestelltem Materialbedarf kann die Entschädigung höher ausfallen; dies wird im Einzelfall schriftlich festgehalten.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB sowie alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Zürich.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
12. Kontakt
Limmat Care · Limmatquai 88 · 8001 Zürich
[email protected] · +41 44 252 84 36